Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.1968 - VII C 118.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,125
BVerwG, 28.06.1968 - VII C 118.66 (https://dejure.org/1968,125)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1968 - VII C 118.66 (https://dejure.org/1968,125)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1968 - VII C 118.66 (https://dejure.org/1968,125)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,125) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Förderungsbeiträgen für den Bezug von Handelsdünger - Erstattung von Subventionen - Vollstreckung einer Geldforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 809
  • MDR 1968, 1034
  • MDR 1968, 1035
  • DVBl 1969, 665
  • DB 1968, 2073
  • DÖV 1969, 394
  • VerwRspr 20, 212
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1968 - VII C 118.66
    Wenn aber eine solche Suventionsregelung nicht durch Gesetz erfolgt, kann sie den Staatsbürger nur begünstigen, nicht aber ihn verpflichten oder belasten, da das ein Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG wäre (vgl. BVerwGE 6, 282 ff.).

    Eine solche Unterwerfung ist auch zulässig; sie ist keine selbständige Belastung im Sinne von BVerwGE 6, 282 ff., sondern sie dient der Durchführung des Subventionszweckes und belastet den Subventionsempfänger nicht, sofern er die empfangene Leistung zweckentsprechend verwertet.

  • BVerwG, 11.12.1964 - VII C 117.63

    Gewährung zinsverbilligter Kredite - Entscheidung einer abstrakten Rechtsfrage -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1968 - VII C 118.66
    (Über die Zulässigkeit solcher Verpflichtungen vgl. Ipsen, öffentliche Subventionierung Privater, S. 81; vgl. auch BVerwGE 20, 101 [102]).

    Die Frage, ob es für die obrigkeitliche Gestaltung von Subventionen einer gesetzlichen Grundlage bedarf, kann in diesem Zusammenhang dahingestellt bleiben; denn für landwirtschaftliche Subventionen stellt das Landwirtschaftsgesetz zumindest in Verbindung mit der jeweiligen Zuwendung der Subventionen im Haushaltsgesetz eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage dar (BVerwGE 20, 101 [103]).

  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1968 - VII C 118.66
    Das wird besonders bei den Verkehrszeichen deutlich, die nach herrschender Lehre als Allgemeinverfügungen angesehen werden (BVerwGE 27, 181).
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1968 - VII C 118.66
    Wenn ein Verwaltungsakt auch einen Einzelfall regeln und folglich konkret sein muß, so betrifft das doch nur die Bezogenheit auf einen bestimmten Sachverhalt (s. Wolff, a.a.O. § 46 II a S. 297), nicht auch seinen Empfängerkreis, zumal es Verwaltungsakte gibt, die an keinen bestimmten Empfänger gerichtet werden (so BVerwGE 7, 54 [BVerwG 23.05.1958 - VII C 27/57] [55]; vgl. auch BVerwGE 12, 87 [89]).
  • BVerwG, 21.09.1966 - V C 155.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1968 - VII C 118.66
    Darüber hinaus ist eine Verwaltungsbehörde, die zur Zurücknahme eines Verwaltungsakts befugt ist und das Verhältnis zum Begünstigten obrigkeitlich gestalten darf, als berechtigt anzusehen, das Rückforderungsrecht selbst durchzusetzen (so BVerwGE 25, 72 [77]; vgl. auch BVerwG VIII C 65.64 vom 15. Oktober 1964, Buchholz BVerwG 238.4, § 24 Nr. 3).
  • BVerwG, 26.02.1965 - VII C 71.63

    öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1968 - VII C 118.66
    Die Berechtigung der Beklagten zum Erlaß eines Leistungsbescheides ergibt sich im vorliegenden Falle vielmehr daraus, daß der Erstattungsanspruch die Kehrseite des Leistungsanspruchs darstellt (BVerwGE 20, 295 [297]).
  • BVerwG, 16.09.1966 - I C 53.65

    Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung über die Schließung eines Handwerksbetriebes

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1968 - VII C 118.66
    Um einen Parteistreit handelt es sich aber dann, wenn die Verwaltungsbehörde das streitige Rechtsverhältnis nicht selbst durch Verwaltungsakt regeln kann (BVerwGE 25, 71 [BVerwG 16.09.1966 - I C 53/65] [78]).
  • BVerwG, 23.05.1958 - VII C 27.57
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1968 - VII C 118.66
    Wenn ein Verwaltungsakt auch einen Einzelfall regeln und folglich konkret sein muß, so betrifft das doch nur die Bezogenheit auf einen bestimmten Sachverhalt (s. Wolff, a.a.O. § 46 II a S. 297), nicht auch seinen Empfängerkreis, zumal es Verwaltungsakte gibt, die an keinen bestimmten Empfänger gerichtet werden (so BVerwGE 7, 54 [BVerwG 23.05.1958 - VII C 27/57] [55]; vgl. auch BVerwGE 12, 87 [89]).
  • BVerwG, 15.10.1964 - VIII C 65.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1968 - VII C 118.66
    Darüber hinaus ist eine Verwaltungsbehörde, die zur Zurücknahme eines Verwaltungsakts befugt ist und das Verhältnis zum Begünstigten obrigkeitlich gestalten darf, als berechtigt anzusehen, das Rückforderungsrecht selbst durchzusetzen (so BVerwGE 25, 72 [77]; vgl. auch BVerwG VIII C 65.64 vom 15. Oktober 1964, Buchholz BVerwG 238.4, § 24 Nr. 3).
  • BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 59.75

    Subventionsrecht, Gewährung von Prämien auf Grund landesrechtlicher Richtlinien,

    Dieser Senat hat wiederholt (u.a. BVerwGE 6, 282 [287(; Urteil vom 28. Juni 1968 - BVerwG VII C 118.66 - MDR 1968, 1035 = VerwRspr. 20, 212 = DÖV 1969, 394 = JZ 1969, 69 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 26) entschieden, eine an Recht und Gesetz gebundene Verwaltung bedürfe für geldliche Zuwendungen an Private nicht unter allen Umständen der gesetzlichen Grundlage.

    Diese Verknüpfung von Erstattung und Rücknahme findet denn auch ihren Ausdruck in der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach der Erstattungsanspruch die Kehrseite des Leistungsanspruchs darstellt (BVerwGE 20, 295 [297]; 25, 72 [76]; ablehnend Menger-Erichsen, VerwArch. 1970, 168 [178]) mit der Folge, daß die Behörde die geforderten Erstattungsbeträge durch Verwaltungsakt festsetzen kann (BVerwGE 40, 85 [89]; Urteil vom 28. Juni 1968 - BVerwG VII C 118.66 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 72.84

    Subventionsbetreuer

    Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Lande Niedersachsen und dem Subventionsbegünstigten beruhen vielmehr auf einer Unterwerfung unter die ihm in den Richtlinien genannten Bedingungen (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1968 - BVerwG 7 C 118.66 - ), eine Unterwerfung, die die Klägerin für sich nicht vorgenommen hat.
  • LSG Bayern, 29.01.2019 - L 5 KR 394/18

    Beitragsrecht: keine Rechtsgrundlage für Erlass eines Haftungsbescheides für

    Würde § 3 Abs. 2 a VwVG grundsätzlich zum Erlass eines Leistungsbescheides ermächtigen, verbliebe kein Anwendungsbereich für die Regelung des § 1 Abs. 2 VwVG, der zufolge vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes solche öffentlich-rechtlichen Geldforderungen ausgenommen sind, die im Wege des Parteistreites vor den Verwaltungsgerichten verfolgt werden, denn alle derartigen Forderungen könnten durch Leistungsbescheid durchgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1968 - VII C 118.66 -, juris Rn. 44; Troidl, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG., § 3 Rn. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht